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La protection des marques à l’ère des applications mobiles

Fachbeitrag

La protection des marques à l’ère des applications mobiles

Aujourd’hui, les applications mobiles sont devenues essentielles dans la vie commerciale, des vecteurs incontournables dans la fourniture de produits et services, dépassant les frontières territoriales ainsi que les limites ­juridictionnelles. Elles transcendent les points de repère classiques ­auxquels on se référait jusqu’à présent. Les conflits transitent vers un contexte nouveau, distinct du cadre dans lequel la législation pour la protection des marques a été mise en place et celle-ci semble peiner à répondre aux problématiques de protection des droits de marque à l’ère numérique. Face à des lois à la traîne, de leur côté, les réseaux sociaux, les plateformes comme celles de Apple, Google, Windows ou BlackBerry proposent leur propres systèmes de réclamation et l’immédiateté des mesures proposées, comme la possibilité de bloquer une application, rencontre un succès certain au détriment de principes fondamentaux du système légal de protection des marques. Le but de cet article est donc de comprendre quels sont les moyens actuellement à disposition des titulaires de marque pour protéger leur marque à l’ère du numérique, en particulier dans le domaine des applications mobiles, d’en analyser les forces et les faiblesses et envisager quelques pistes d’évolution possible pour une meilleure sécurité du droit, à l’instar de ce qui a mené à l’adoption des UDRP pour les noms de domaine.
sic! 03/2019

Modalités d’application et portée de l’article 49a LBI

Fachbeitrag

Modalités d’application et portée de l’article 49a LBI

L’article 49a LBI va plus loin que la Directive européenne relative à la protection juridique des inventions biotechnologiques1 (« Directive CE sur la biotechnologie ») en permettant de rejeter une demande de ­brevet sur la base de considérations formelles. Les modalités d’appli­cation de cet article apparaissent cependant opaques, notamment en ce qui concerne les inventions hors du domaine des biotechnologies. Les conséquences de l’application de ces dispositions sur la validité d’un brevet semblent également très incertaines.
sic! 02/2020

Auftragsverhältnis(se) im IP-Recht – was gilt rechtlich und wer ist wie beteiligt?

Fachbeitrag
Immaterialgüterrecht übergreifend
Urheberrecht
Markenrecht
Designrecht
Patentrecht

Auftragsverhältnis(se) im IP-Recht – was gilt rechtlich und wer ist wie beteiligt?

Im Immaterialgüterrecht, insbesondere im Patent-, Marken- und Designrecht besteht die spezielle Situation, dass Rechtsanwaltskanzleien für ihre Mandanten weltweit Korrespondenzanwälte beauftragen müssen. Es gilt eine strikte Trennung zwischen der Bevollmächtigung und der nachrangigen Auftragserteilung.
Sebastian Saissi
iusNet IP 28.10.2021

EuGH: Keine Reprografievergütung für Verlage

Fachbeitrag

EuGH: Keine Reprografievergütung für Verlage

Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens erhielt der EuGH Gelegenheit, die unionsrechtliche Zulässigkeit einer belgischen Regelung zu beurteilen, nach der – neben den Urhebern – auch Verlage an den Erlösen aus der Reprografievergütung beteiligt werden. Der EuGH erachtet eine solche Regelung als mit dem Unionsrecht nicht vereinbar und stellt sich damit gegen die in zahlreichen Mitgliedstaaten gängige Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften. In Deutschland ist diese Verwertungspraxis sodann auf dem Prüfstand im Rahmen eines gegenwärtig beim BGH anhängigen Verfahrens, das ein Autor gegen die Verwertungsgesellschaft VG Wort angestrengt hat1. Die im Rahmen des EuGH-Urteils und des deutschen VG-Wort-Verfahrens aufgeworfenen Rechtsfragen geben Anlass, die Zulässigkeit und Voraussetzungen einer Verlagsbeteiligung in der Schweiz zu beleuchten.
sic! 05/2016

Urheberrechte bei Ko-Autorschaft am Drehbuch

Fachbeitrag

Urheberrechte bei Ko-Autorschaft am Drehbuch

Wird ein Drehbuch von mehreren Personen verfasst, so stellt sich bei der Anmeldung des fertigen Films bei der Verwertungsgesellschaft, spätestens aber bei der Ausschüttung der Verwertungserlöse die Frage, wer zu welchem Prozentsatz am Drehbuchanteil partizipiert. Oft können sich die Beteiligten nicht darauf verständigen, wer welchen urheberrechtlich relevanten Beitrag zum verfilmten Drehbuch geleistet hat und wie der auf das Drehbuch entfallende Verwertungserlös unter den Autorinnen und Autoren aufzuteilen ist. Im nachfolgenden Beitrag wird der Entstehungsprozess eines Drehbuches aus praktischer Sicht dargelegt und aufgezeigt, worauf aus rechtlicher Sicht bei der Beurteilung der schöpferischen Anteile der Beteiligten speziell zu achten ist. Damit soll zu konstruktiven und einvernehmlichen Lösungen solcher Konflikte beigetragen werden.
sic! 03/2018

Ändert die Gegenwart die Vergangenheit? –Anmerkungen zum EuGH-Entscheid in Sachen «Filmspeler»

Fachbeitrag

Ändert die Gegenwart die Vergangenheit? –Anmerkungen zum EuGH-Entscheid in Sachen «Filmspeler»

Der EuGH hat im vorgestellten Fall den Verkauf eines Medienabspielgeräts als urheberrechtlich unzulässig erklärt. Das macht stutzig. Ausschlaggebend war, dass im Gerät Internetlinks vorinstalliert waren, die den Nutzer auf urheberrechtlich unzulässig verfügbar gemachte Quellen verwiesen. Aufgrund dieser Links stellt der in der Vergangenheit immer zulässig gewesene Verkauf eine Nutzungshandlung und damit, bei Fehlen der Zustimmung des Rechteinhabers, eine Urheberrechtsverletzung dar. Es stellt sich die Frage, was in der EU die Voraussetzungen sind, damit ein Geräteverkauf eine urheberrechtliche Nutzungshandlung darstellt, und ob dies für die Schweiz gleich zu beurteilen ist.
sic! 11/2017

Ist der Patentausschluss von «im Wesentlichen biologische(n) Verfahren» und daraus resultierenden Erzeugnissen geklärt?

Fachbeitrag

Ist der Patentausschluss von «im Wesentlichen biologische(n) Verfahren» und daraus resultierenden Erzeugnissen geklärt?

Seit dem 1. Juli 2017 sind Pflanzen und Tiere, welche im Wesentlichen durch ein biologisches Verfahren entstehen, vom europäischen Patentsystem ausgeschlossen. Nach Ausführungen zum Ursprung dieser Reglementänderung widmet sich dieser Beitrag insbesondere den neuen Bestimmungen des Ausführungsreglements des Europäischen Patentübereinkommens sowie deren Auswirkungen auf das Schweizer Recht.
sic! 11/2017

Wann wird ein Swiss-type claim direkt verletzt?

Fachbeitrag

Wann wird ein Swiss-type claim direkt verletzt?

Rund dreissig Jahre nach Einführung von Patentansprüchen in der sogenannten schweizerischen Form bereitet deren Handhabung noch immer erdenkliche Mühe – und zwar nicht in Nebenpunkten, sondern bereits im Grundsätzlichen. Dies betrifft etwa die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arzneimittelhersteller ein Patent auf eine zweite medizinische Indikation eines bekannten Wirkstoffs direkt verletzt, wenn er diesen Wirkstoff mit einer auf die patentfreie Indikation beschränkten Marktzulassung vermarktet (sog. skinny label), das Arznei­mittel aber letztlich (auch) für die geschützte Indikation abgegeben wird. Diese – in der Schweiz gerichtlicher Klärung harrende – Frage nach der direkten Verletzung gewinnt mit der bevorstehenden Einführung des Ärzte- und Apothekerprivilegs an praktischer Bedeutung.
sic! 11/2015

Neues Urheberrecht gesucht – Die EU auf dem Weg zum digitalen Binnenmarkt?

Fachbeitrag

Neues Urheberrecht gesucht – Die EU auf dem Weg zum digitalen Binnenmarkt?

Nach jahrelangen Vorarbeiten hat die EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker im September 2016 den Entwurf einer europäischen Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt sowie eine Verordnung zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf ergänzende Online-Dienste vorgelegt. Diese Initiativen sind aber nur Teil eines ganzen Pakets von Vorstössen, mit dem die Kommission den digitalen Binnenmarkt voranbringen will.
sic! 02/2017

Geprüftes Schweizer Patent – ein Wettbewerbsvorteil für die Schweiz?

Fachbeitrag

Geprüftes Schweizer Patent – ein Wettbewerbsvorteil für die Schweiz?

Die Patentlandschaft in Europa steht vor einer grösseren Änderung. Die Europäische Union (EU) schafft im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit einen einheitlichen Patenttitel und ein einheitliches Patentgericht. Auch das Eidgenös­sische Institut für geistiges Eigentum (IGE) denkt offen über strukturelle Reformen des Schutzes für tech­nische Erfindungen in der Schweiz nach. In diesem Rahmen spielt das IGE mit dem Gedanken der Einführung einer Vollprüfung des Schweizer Patents, die auch Neuheit und erfinderische Tätigkeit beinhaltet, der Etablierung einer Neuheitsschonfrist für Offenbarungen des Erfinders und der Einführung eines Gebrauchsmusters. In diesem Zusammenhang hat das IGE eine Studie durchführen lassen, die diese Fragen unter Berücksichtigung der beteiligten Kreise analysiert4. In diesem Artikel sollen die Ergebnisse der Studie und die möglichen Szenarien kurz diskutiert werden.
sic! 12/2015

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