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Der orangen Farbe von Veuve Clicquot fehlt mangels relevanter Benutzung die Kennzeichnungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht

Der orangen Farbe von Veuve Clicquot fehlt mangels relevanter Benutzung die Kennzeichnungskraft

Das EUG widerspricht der Vorinstanz, wonach die fragliche Marke derivative Unterscheidungskraft erworben habe. Dabei betont es die Notwendigkeit direkter Beweise. Presseartikel und andere Publikationen sind relevant, wenn sie belegen, dass ein Zeichen als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen in einem bestimmten geografischen Umfeld wirkte.
iusnet IP 23.04.2024

«ID NOW» wirkt für die beanspruchten medizinischen Diagnosegeräte beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht

«ID NOW» wirkt für die beanspruchten medizinischen Diagnosegeräte beschreibend

Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «ID NOW» im Zusammenhang mit Produkten zum schnellen Erkennen von bakteriellen und viralen Krankheiten ohne weiteres als beschreibend sowie anpreisend. Dies um so mehr, als die betroffenen Fachkreise beim Erwerb der Ware eine erhöhte Aufmerksamkeit aufweisen.
B-1776/2023 v. 19.2.2024

Im Vergleich gemeinsam kopfstehende Vierecke mit diagonalen Durchbrechungen werden durch andere Kriterien aufgewogen

Rechtsprechung
Markenrecht

Im Vergleich gemeinsam kopfstehende Vierecke mit diagonalen Durchbrechungen werden durch andere Kriterien aufgewogen

Fehlende Verwechslungsgefahr: Die bei allen Marken kopfstehenden Vierecke mit diagonalen Durchkreuzungen genügen nicht für eine schädliche Zeichenähnlichkeit angesichts anderer vorhandener Unterschiede in den geometrischen Formen, erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise und nur schwacher Kennzeichnungskraft der klägerischen (älteren) Marken.
iusNet IP 25.06.2023

«AgentEco» wirkt für die beanspruchten Produkte (Reinigungsmittel i.w.S.) beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht

«AgentEco» wirkt für die beanspruchten Produkte (Reinigungsmittel i.w.S.) beschreibend

Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «AgentEco» mit Blick auf die beanspruchten Waren als beschreibend.

«Hennessy (fig.)» und «Hennessy PARADIS (fig.)» sind für sämtliche beanspruchten Waren schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

«Hennessy (fig.)» und «Hennessy PARADIS (fig.)» sind für sämtliche beanspruchten Waren schutzfähig

Entgegen dem IGE sind sowohl «Hennessy (fig.)» als auch «Hennessy PARADIS (fig.)» vollumfänglich schutzfähig. Zwar weichen die gewählten Form- und Farbgestaltungen nicht stark vom üblichen Formen- und Farbenschatz ab. Das Wortelement «Hennessy» ist jedoch für alle beanspruchten Produkte durchschlagend unterscheidungskräftig.
B-4112/2022 und 4122/2022 v. 10.4.2024

«Bimbo QSR» erweist sich mit Bezug auf die beanspruchten Produkte (Lebensmittel und deren Vermarktung) als rassistisch und damit sittenwidrig

Rechtsprechung
Markenrecht

«Bimbo QSR» erweist sich mit Bezug auf die beanspruchten Produkte (Lebensmittel und deren Vermarktung) als rassistisch und damit sittenwidrig

Gerade angesichts der in letzter Zeit zunehmenden Sensibilierung für Minderheiten bestätigt das BVGer mit Blick auf die dunkelfarbigen Minderheiten in der Schweiz den rassistischen Einschlag und damit die Sittenwidrigkeit von «Bimbo» im Zusammenhang mit den beanspruchten Lebensmitteln sowie deren Verwertung.
«Bimbo QSR» erweist sich mit Bezug auf die beanspruchten Produkte (Lebensmittel und deren Vermarktung) als rassistisch und damit sittenwidrig

«OXYCARE» wirkt für die streitigen Produkte (Sauerstofftherapie i.w.S.) als beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht

«OXYCARE» wirkt für die streitigen Produkte (Sauerstofftherapie i.w.S.) als beschreibend

Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «OXYCARE» mit Blick auf die streitigen Geräte und Dienstleistungen ohne weiteres als Hinweis auf diese Produkte.
B-5637/2023 v. 2.4.2024

«SAMTHUS» erweist sich für Waren mit Bezug auf Samt-Textilien als beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht

«SAMTHUS» erweist sich für Waren mit Bezug auf Samt-Textilien als beschreibend

Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «SAMTHUS» mit Blick auf die streitigen Waren, da sie im Zusammenhang mit Samt-Textilien stehen, ohne weiteres als Hinweis auf die Produkte.
B-5883/2023 v. 2.4.2024

«NOT MILK» ist für die beanspruchten Produkte (Lebensmittel ohne Milchbestandteile) nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

«NOT MILK» ist für die beanspruchten Produkte (Lebensmittel ohne Milchbestandteile) nicht schutzfähig

Das EUG bestätigt den beschreibenden Charakter des fraglichen Zeichens. Die besondere Darstellung und Farbgebung treten gegenüber dem klar und direkt verständlichen beschreibenden Aspekt des Ausdrucks «not milk» in den Hintergrund.
EUG T-320/23 v. 8.5.2024

Die beantragte Positionsmarke für Brillen ist nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

Die beantragte Positionsmarke für Brillen ist nicht schutzfähig

Die beantragten Vielecke für die Fixierung von Brillenbügeln sind nicht als Positionsmarke schutzfähig: Sie werden durch die massgebenden Verkehrskreise trotz erhöhter Aufmerksamkeit beim Brillenkauf nicht als Unterscheidungsmerkmal, sondern nur als dekoratives Element wahrgenommen.
EUIPO Beschwerdeentscheid R 514/2023-2 v. 19.2.2024

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