Verstoss von zwei Tesco-Zeichen gegen Markenrechte von Lidl sowie Urheberrechtsverletzung betr. Lidl-Marke mit Schriftzug
Das Gericht bejaht (u.a.) eine markenrechtliche Verletzung der beiden fraglichen Lidl-Marken durch die CCP-Zeichen von Tesco. Gleichzeitig wird eine Verletzung von Urheberrecht an der «mark with text» festgestellt.
Ausgleichsansprüche nach Art. 42 Abs. 2 OR wegen Urheberrechtsverletzungen müssen konkret begründet und belegt werden
Eine pauschale Berufung auf Preisempfehlungen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive mit der Behauptung, diese entsprächen den Marktpreisen, geht im Rahmen der Schadensbemessung nach Art. 42 Abs. 2 OR bei Urheberrechtsverletzungen fehl.
Verwechslungsgefahr zwischen vier Marken mit dem Element «Reine(s)» und «La Cuvée des Reines»; alle (u.a.) für Weinprodukte
In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz bestätigt das BGer eine Verwechslungsgefahr zwischen «Blanc des Reines», «Vin des Reines», «Cuvée des Reines» und «Réserve de l’Eleveur de Reine» einerseits und «La Cuvée des Reines» anderseits; dies unter Bezugnahme auf die Vorinstanz sinngemäss insbes. angesichts ausgeprägter Produkteähnlichkeit.
Löschung von «LA HISPANO-SUIZA» sowie «Hispano Suiza (fig.)» wegen Nichtgebrauchs
Die Anträge auf Löschung von «LA HISPANO-SUIZA» sowie analog dazu «Hispano Suiza (fig.)» wegen Nichtgebrauchs setzen sich durch, weil die durch die Marken- und/oder Lizenznehmerin eingereichten Belege für einen relevanten Markengebrach nicht ausreichten und kein begründeter Nichtgebrauch vorlag.
«Pallas Kliniken Exzellente Medizin Menschliche Behandlung (fig.)» setzt sich gegen «PK Plaza Kliniken (fig.)» nicht durch
Trotz vorhandener Produkte- und gewisser Zeichenähnlichkeiten setzt sich die Widerspruchsmarke gegen das jüngere Zeichen nicht durch, weil die dominierenden Elemente beider Marken insbes. im Sinngehalt einen genügenden Abstand herstellen, welcher durch das grafische Element «PK» in der angefochtenen Marke noch betont wird.
«You See Augenlaser» setzt sich gegen «EYE SEE YOU AUGENLASER (fig.)» nicht durch
Zwar bestehen Ähnlichkeiten zwischen Produkten und Zeichen. Eine Verwechslungsgefahr wird jedoch verneint, weil die ältere Marke nur eine minimale Kennzeichnungskraft aufweist, das Bild in der jüngeren Marke deren beschreibenden Charakter dank Originalität aufwiegt und die massgebenden Verkehrskreise eine erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag legen.
Das Zeichen «[Apfel] (fig.)» von Apple ist für alle beanspruchten Produkte schutzfähig
Im Gegensatz zur Vorinstanz, welche dem fraglichen Apfel die verlangte Unterscheidungskraft wegen beschreibenden Inhalts absprach, qualifiziert das BVGer das Zeichen «[Apfel] (fig.)» vollumfänglich als schutzfähig, weil es für alle beanspruchten Waren weder beschreibend wirke noch ein Freihaltebedürfnis bestehe.
Ein dreidimensionales Zeichen mit besonderer technisch-orientierter Flaschenform ist nicht markenschutzfähig
Das fragliche Zeichen erweist sich als nicht eintragungsfähig, weil seine wesentlichen Merkmale dem entsprechen, was zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Daran ändert auch die Frage nichts, ob die Kombination der einzelnen Gestaltungselemente dem Behältnis einen gewissen ästhetischen Gesamtwert vermittelt.
Die Widerspruchsmarke «EVAX» setzt sich gegen «eva intima» und «eva intima (fig.)» teilweise durch
Die beanspruchten Produkte sind zwar teilweise identisch, unterscheiden sich jedoch z.T. wiederum ausreichend, was zur teilweisen Gutheissung bezüglich «eva intima» führt. Die Beschwerde bezüglich «eva intima (fig.) wird vollumfänglich gutgeheissen, obschon das figürlichen Element im jüngeren Zeichen keine dominante Wirkung entfalte.
Die nötige Unterscheidungskraft fehlt einem Zeichen, welches dem «I love you»-Emoji entspricht
Die zweite Beschwerdekammer des EUIPO bestätigt, dass das beantragte Zeichen nicht die verlangte minimale Unterscheidungskraft aufweist, da es dem Emoji für «I love you» gleichkommt.