Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass nach heutiger Rechtslage eine künstliche Intelligenz (konkret DABUS) nicht als Erfinder qualifiziert werden kann. Der Erfinderbegriff setzt auch für eine technische Lehre, welche mit Hilfe eines Systems künstlicher Intelligenz entwickelt wurde, einen den Gesamterfolg wesentlich beeinflussenden menschlichen Beitrag voraus.