Das BVGer bestätigte, dass die Übereinstimmung in der Darstellung und Ausdrucksform der Bildmarken als Raubkatzen eine Verwechslungsgefahr begründet. Das BVGer stellte klar, dass selbst kleinere Abweichungen in der Gestaltung, wie Detailveränderungen, nicht ausreichen, um den Gesamteindruck massgeblich zu beeinflussen, wenn die Marken insgesamt einen ähnlichen Eindruck hinterlassen.