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Weiterbenützungsrecht

Das Zeichen «Brasserie Federal» mit Schweizerkreuz im Zürcher HB darf mangels schutzwürdigen Interesses nicht weitergeführt werden

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «Brasserie Federal» mit Schweizerkreuz bewirkt mit seinem Kreuz sowie dem Element «Federal» eine Verwechslungsgefahr, indem es auf Verbindungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft schliessen lässt. Ein schutzwürdiges Interesse an der Weiterbenützung des Zeichens fehlt mangels Charakters der Brasserie als Traditionsunternehmen (Verwendung des Zeichens erst ab 1997) sowie mangels gesamtschweizerischer Ausstrahlung.
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