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Verwechslungsgefahr

«HYUNDAI» setzt sich gegen «Hyundai (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das jüngere Zeichen schafft im Vergleich zur Widerspruchsmarke keine relevante Verwechslungsgefahr: Es geht um reine Bildmarken ohne sinnhafte Bedeutung mit Bezug auf die beanspruchten Produkte. Insbes. werden in der angefochtenen Marke nicht auf Anhieb Buchstaben erkannt, weil sie keine für «Hyundai» übliche waagrechte Linien aufweist.
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