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Verwechslungsgefahr

Im Vergleich gemeinsam kopfstehende Vierecke mit diagonalen Durchbrechungen werden durch andere Kriterien aufgewogen

Rechtsprechung
Markenrecht
Fehlende Verwechslungsgefahr: Die bei allen Marken kopfstehenden Vierecke mit diagonalen Durchkreuzungen genügen nicht für eine schädliche Zeichenähnlichkeit angesichts anderer vorhandener Unterschiede in den geometrischen Formen, erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise und nur schwacher Kennzeichnungskraft der klägerischen (älteren) Marken.
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