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Verspätete Rechtsausübung

Die Verwendung von «Luminarte» ist im Vergleich zum älteren «Lumimart» unlauter

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

4A_267/2020 v. 28.12.2020 (vgl. 4A_265/2020 v. 28.12.2020)

Analog zur markenrechtlichen Beurteilung (vgl. Urteil 4A_265/2020 v. 28.12.2020) bestätigt das BGer einen lauterkeitsrechtlichen Missbrauch mittels jüngerer Zeichen mit dem Element «luminarte» im Vergleich zu älteren Zeichen mit dem Element «lumimart». Dabei geht es primär um die Bejahung einer Verkehrsdurchsetzung, u.a. dank langjähriger Werbeanstrengungen mit Hilfe eines heute nicht mehr aktuellen Zeichens mit dem Element «lumimart».
iusNet IP 22.02.2021

«Lumimart (fig.)» setzt sich gegen «Luminarte» in Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren durch

Rechtsprechung
Markenrecht

4A_265/2020 v. 28.12.2020 (vgl. 4A_267/2020 v. 28.12.2020)

Das BGer bestätigt den Unterlassungs- sowie Nichtigkeitsanspruch bezüglich der älteren Marke «Lumimart (fig.)» im Verhältnis zu «Luminarte» angesichts Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit und dank entsprechender Werbebemühungen trotz beschreibenden Charakters erhöhter Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens. Zu Gunsten einer Verwirkung von Schutzansprüchen kann nicht geltend gemacht werden, der Rechteinhaber habe eine generelle Pflicht zur Überwachung von inländischen Domains.
iusNet IP 14.02.2021