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Ungültigerklärung einer Marke

Der EUGH kritisiert den fehlenden Nachweis der Verkehrsdurchsetzung für sämtliche Mitgliedstaaten, in denen die betroffene Marke keine originäre Unterscheidungskraft besass

Rechtsprechung
Markenrecht
Der EUGH bestätigt, dass die Unterscheidungskraft eines Zeichens im Rahmen einer Unionsmarke für sämtliche Mitgliedstaaten gegeben sein muss. Dabei kann die Unterscheidungskraft für einen Teil der Union originär sein, während sich für die restlichen Mitgliedstaaten eine Verkehrsdurchsetzung bejahen lässt. Letztere muss dabei mittels geeigneter Beweise nachgewiesen werden. Es ist nicht zulässig, dass das EUIPO auf das Vorliegen einer Verkehrsdurchsetzung schliesst, ohne dass es sich hinsichtlich sämtlicher der betroffenen, im obigen Sinne "restlichen" Mitgliedstaaten geäussert hat.
iusNet IGR 30.09.2018

Der Europäische Gerichtshof anerkennt die Markenqualität der Farbe auf den Schuhsolen von Louboutin

Rechtsprechung
Markenrecht
Der Europäische Gerichtshof hatte sich mittels Vorabentscheid mit einem Gesuch um die Beurteilung von Art. 3 Abs. 3 lit. e Ziff. iii der Richtlinie 2008/95/CE des Europäischen Parlaments zu befassen, welcher bestimmt, dass ein Zeichen, das ausschliesslich aus einer Form besteht, die einem Produkt einen wesentlichen Wert verleiht, nicht als Marke eingetragen werden kann. Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Markeneintragung bezüglich der Schuhsohlen von Louboutin sich auf die rote Farbe bezieht und nicht auf die Form der Sohlen. Die Eintragung ist daher zulässig.
iusNet IGR 26.06.2018