Bedeutung des "Stand der Technik" für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit Rechtsprechung Patentrecht 4A_541/2017 Bundesgericht Bedeutung des "Stand der Technik" für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit (4A_541/2017 v. 8.5.2018) Das zum Stand der Technik verwendete Dokument muss eine ausführbare technische Lehre enthalten, um damit die Prüfung gemäss dem "Aufgabe-Lösungs-Ansatz" zu ermöglichen, ob das untersuchte Patent auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. iusNet IGR 28.09.2018 Weiterlesen über Bedeutung des "Stand der Technik" für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit