Die fehlende Schutzfähigkeit eines Designs, dessen Erscheinungsmerkmale ausschliesslich durch seine technische Funktion bedingt sind, beurteilt sich aufgrund der objektiven Umstände des Einzelfalles (insbes. Motive für die Wahl der Erscheinungsmerkmale; Bestehen alternativer Geschmacksmuster im Allgemeinen oder auf Seite des Design-Inhabers). Eine mögliche Mehrfarbigkeit des Designs ist nur zu beachten, wenn dieselbe aus der Eintragung des Geschmacksmusters ersichtlich ist.