Die fehlende Schutzfähigkeit eines Designs, dessen Erscheinungsmerkmale ausschliesslich durch seine technische Funktion bedingt sind, beurteilt sich aufgrund der objektiven Umstände des Einzelfalles. Eine mögliche Mehrfarbigkeit des Designs ist nur zu beachten, wenn dieselbe aus der Eintragung des Geschmacksmusters ersichtlich ist.