Das Sortenschutzrecht regelt den gewerblichen Schutz neuer Pflanzenzüchtungen. Die Person, welche den Sortenschutztitel innehat, hat das Recht, ihre Sorte vor unerwünschter gewerbsmässiger Nutzung zu schützen. Nicht abschliessend geklärt ist bislang, wie bei vielen Immaterialgüterrechten, wo genau die Grenzen des Sortenschutzes liegen. Diese Unklarheiten beim Schutzumfang und insbesondere die Abgrenzung der Begriffe «Sortenbestandteile» bzw.