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Sichtbarkeit

Ausführungen zu «Sichtbarkeit» sowie «bestimmungsgemässe Verwendung» als Voraussetzungen für den Designschutz

Rechtsprechung
Markenrecht
Der Designschutz für ein Bauelement, das in ein Erzeugnis eingefügt wird (vorliegend das Design der Unterseite von Fahrrad- oder Motorradsätteln), setzt voraus, dass das Element nach seiner Einfügung bei der bestimmungsgemässen Verwendung des Erzeugnisses für Endbenutzer oder aussenstehende Beobachter im Rahmen seiner typischen Funktionen sichtbar bleibt.
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