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Selbstdarstellung

Die Marke "ONE&ONLY (fig.)" ist für die geltend gemachten Waren nicht eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das international registrierte Zeichen "ONE&ONLY (fig.)" ist nicht eintragungsfähig, weil es von gemeinfreien Elementen geprägt ist. Angesichts des stark anpreisenden und somit auch beschreibenden Wortelements "ONE&ONLY" müsste die grafische Ausgestaltung den Gesamteindruck besonders stark beeinflussen, was vorliegend nicht zutrifft.
iusNet IGR 26.11.2018

Die Marke EPRIMO ist für die geltend gemachten Dienstleistungen nicht eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das international registrierte Zeichen EPRIMO ist wegen seines anpreisenden Charakters als Qualitätshinweis für die beanspruchten Dienstleistungen nicht eintragungsfähig. Die Kombination von "e" und "primo" ("erstklassig, gut") ergibt eine reklamehafte Anpreisung bzw. Selbstdarstellung.
iusNet IGR 10.11.2018