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Schweizerkreuz

Die Zeichen «SWISS+CLUSIV» sowie «SWISS+CLUSIV (fig.)» sind kompatibel mit dem Schutz der Rotkreuzembleme

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «SWISS+CLUSIV» erweist sich unter dem Aspekt des Rotkreuzgesetzes als zulässig, weil in der Abgrenzung zum Schweizerkreuz Letzteres überwiegt. Dies trifft auf «SWISS+CLUSIV (fig.)» umso mehr zu, als dort der Bezug zum Schweizerkreuz durch den farblichen Zusammenhang zwischen «SWISS» und der linken Hälfte des «+» noch verstärkt wird.
iusNet IP 23.08.2021

Ist auch im Ausland Schweiz drin, wo Schweiz draufsteht?

Fachbeitrag
Mit der Einführung der Swissness-Kriterien durch das revidierte Marken- und Wappenschutzgesetz hat die Schweiz in Sachen Herkunfts­angaben im internationalen Vergleich ein Novum geschaffen. Ein Schweizerkreuz am falschen Ort kann sowohl strafrechtlich wie auch zivilrechtlich einschneidende Konsequenzen haben. Im Streitfall muss der Beklagte beweisen, dass er die Schweizer Rezeptur oder die Schweizer Herstellungskosten korrekt berechnet hat. Durch diese Regeln werden Schweizer Produkte exklusiver und entsprechend wertvoller.
sic! 11/2019