Die Einbettung von mit Erlaubnis des Inhabers von Urheberrechten auf einer anderen Webseite frei zugänglich gemachten Werken in die Webseite eines Dritten mittels der Framing-Technik stellt eine (neue) öffentliche Wiedergabe dar, wenn der Rechteinhaber selber bereits Schutzmassnahmen gegen Framing getroffen hatte.