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Schutzfähigkeit

Die als «Tulip» bekannten Stühle sind in Frankreich nicht durch Urheberrecht geschützt

Rechtsprechung
Urheberrecht

Cour de cassation civile arrêt N 534 F-D v. 7.10.2020 / pourvoi N 18-19.441

Die als «Tulip» bekannten Stühle sind im Ursprungsland USA nicht mittels Urheberrechts geschützt, weil sie zwar designorientierte Elemente enthalten, jedoch primär als Gebrauchsgegenstände betrachtet werden. Dies führt gemäss «Berner Übereinkunft von 1886» dazu, dass auch Frankreich einen urheberrechtlichen Schutz verweigern muss. In den USA ist gemäss Gericht grundsätzlich jedoch ein Designschutz möglich; mangels entsprechender Begehren wird diese Frage indessen offen gelassen.
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