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Schutz der älteren

Fehlende Verwechslungsgefahr der beiden betroffenen pharmazeutischen Marken

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar betreffen die in Rede stehenden Marken pharmazeutische Produkte und gelten solche Produkte grundsätzlich als gleichartig, weil bezüglich Vertriebskanälen, Herstellungsstätten, Know How und medizinischem Verwendungszweck Übereinstimmung besteht. Aufgrund sowohl akustischer als auch semantischer Kriterien ist die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken SIGNIFOR und SIGNASOL indessen zu verneinen.
iusNet IGR 19.08.2018