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Rechteabtretung

Das betroffene Design kann durch die Klägerin gegenüber der Beauftragten mangels genügenden Nachweises einer Berechtigung nicht beansprucht werden

Rechtsprechung
Designrecht
Zwar gibt es per Analogie Verbindungen zwischen dem Arbeitnehmerdesign und Tätigkeiten (auch) im Auftragsverhältnis. Die Designschöpfung muss jedoch in Ausübung einer sachlich vertragsgemässen Tätigkeit des Beauftragten erfolgt sein, wobei zu beachten ist, dass Beauftragte stets selbständig arbeiten. Im vorliegenden Fall hat es die Klägerin versäumt, einen relevanten Nachweis zu erbringen, dass die Designerin durch entsprechende Abmachungen – einschliesslich Verfügungsgeschäft – ihre Arbeit nicht als eigene schützen lassen durfte.
iusNet IP 22.06.2021

Wer das Recht auf eine Markeneintragung gewährt, kann diese nicht wegen Verwechslungsgefahr verhindern

Rechtsprechung
Markenrecht
Entgegen auch anderer Auffassungen bestätigt das BGer, dass eine vertraglich vereinbarte Befugnis zu Gunsten eines Dritten, ein Zeichen zu verwenden, sich gegen den grundsätzlichen Schutz des ursprünglichen Markeninhabers gemäss Art. 3 MSchG durchsetzt, sofern dies auf dem zivilgerichtlichen Weg geltend gemacht wird. Dabei liegt ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse vor, wenn die entsprechenden Abmachungen Unsicherheiten entstehen lassen.
iusNet IP 31.01.2021