Die Auffassung des IGE, wonach sich ein Teil der durch die Marke «ETERNA» beanspruchten Waren, nämlich diejenigen, welche sich an Fachabnehmer aus der Industriebranche wenden, als nicht schutzfähig erweist, wird bestätigt. In diesem Zusammenhang erweist sich die Marke mit der italienisch-sprachigen Bedeutung von «ewig» als qualitativ anpreisend, damit zum Gemeingut gehörend und deshalb nicht eintragungsfähig.