Durch die zunehmende Verlagerung des Handels- und Verkaufsgewerbes von stationären Marktplätzen auf Online-Auktionsplattformen ergeben sich neue Herausforderungen an die Grenzziehung zwischen markenrechtlich erlaubtem Privatgebrauch und markenrechtlich verbotenen gewerbsmässigen Handlungen. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob und inwiefern das schweizerische und das deutsche Markenrecht das Vorliegen der Gewerbsmässigkeit in Bezug auf den Verkauf von Produkten, die Marken Dritter tragen, durch Privatpersonen über Online-Auktionsplattformen unterschiedlich beurteilen und welche praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben.