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Offenbarungstheorie

Praxisänderung im Bereich der Voraussetzungen für Ergänzende Schutzzertifikate

Rechtsprechung
Patentrecht
Zum Thema des Ergänzenden Schutzzertifikats (ESZ) ist gemäss Bundesgericht eine Praxisänderung angezeigt: Es soll nicht mehr die Verletzungstheorie, sondern die durch den EuGH vorgezogene Offenbarungstheorie gelten. Im konkreten Fall wird diese neue Betrachtungsweise jedoch infolge Nicht-Rückwirkung dieser Praxisänderung auf das bereits erteilte ESZ nicht angewandt.
iusNet IGR 30.09.2018