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«BAULOG» ist mit Bezug auf «LOGBAU» als Firma, Domainname und Logo widerrechtlich

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Das BGer bestätigt, dass die Firma der Beklagten gegen die Vorgaben gemäss OR sowie ihr Domainname samt Logo gegen UWG verstossen; denn alle drei dieser Auftritte im Publikum schüfen eine Verwechslungsgefahr mit Firma, Domainnamen und Logo der Klägerin. Trotz geografisch unterschiedlicher Aktivität der betroffenen Unternehmen führten die grosse Ähnlichkeit der wesentlichen Zeichenelemente (trotz Inversion) sowie die Branchennähe der Parteien dazu, dass eine Verwechslungsgefahr bestehe.
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