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Löschungsverfahren

Ein Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs geht zeitlich der Behandlung eines Widerspruchs vor

Rechtsprechung
Markenrecht
Betrifft ein Löschungsantrag wegen Nichtgebrauchs nur einen Teil der Produkte, für welche die Gegenpartei bereits Widerspruch eingelegt hatte, kann das IGE das gesamte Widerspruchsverfahren bis zum Abschluss des Löschungsverfahrens sistieren; denn der mit der Sistierung verbundene Zeitverlust des Widersprechenden stellt keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil dar und verletzt auch das Beschleunigungsgebot nicht.
iusNet IP 18.08.2022

Das neue administrative Löschungsverfahren im Gefüge des Markenprozessrechts

Fachbeitrag
Der «Löschungsantrag wegen Nichtgebrauchs» (demande de radiation pour défaut d’usage / domanda di cancellazione per mancato uso) wird am 1. Januar 2017 als neues Verwaltungsverfahren in Markensachen in Kraft treten1. Er soll der «Verstopfung» der Markenregister durch Eintragungen entgegenwirken, die am Markt nicht gebraucht werden, aber aus Verspätung, Bequemlichkeit oder um als Reserve zu dienen nicht gelöscht worden sind. In welchem Verhältnis steht das neue Administrativverfahren zu anderen Rechtsbehelfen des Markenrechts, namentlich zum Widerspruchsverfahren und zum Zivilprozess?
sic! 04/2016