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Herkunftsangaben

Ist auch im Ausland Schweiz drin, wo Schweiz draufsteht?

Fachbeitrag
Mit der Einführung der Swissness-Kriterien durch das revidierte Marken- und Wappenschutzgesetz hat die Schweiz in Sachen Herkunfts­angaben im internationalen Vergleich ein Novum geschaffen. Ein Schweizerkreuz am falschen Ort kann sowohl strafrechtlich wie auch zivilrechtlich einschneidende Konsequenzen haben. Im Streitfall muss der Beklagte beweisen, dass er die Schweizer Rezeptur oder die Schweizer Herstellungskosten korrekt berechnet hat. Durch diese Regeln werden Schweizer Produkte exklusiver und entsprechend wertvoller. Diese Exklusivität ruft Trittbrettfahrer auf den Plan: Chinesische, indische und amerikanische Kunden kaufen gerne Swissness, aber nicht immer die Produkte aus der Schweiz. Wie steht es um den Schutz der Schweizer Herkunftsangabe im Ausland?
sic! 11/2019

Das Zeichen „HAMILTON“ ist als Marke eintragungsfähig

Rechtsprechung
Das Zeichen „HAMILTON“ ist für die geltend gemachten Klassen als Name oder Fantasiebezeichnung zu qualifizieren. Entsprechend fehlt es bei ihm an einer schädlichen Herkunftsangabe (bzw. der Erweckung einer Herkunftsangabe) und damit auch an einem Freihaltebedürfnis. Die nötige Unterscheidungskraft ist gegeben.
iusNet IGR 19.08.2018

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