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Heilmittelrecht

Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu, der sich zudem anhand des Erzeugnisbegriffs bestimmt

Kommentierung
Patentrecht
Wie einem Patent, kommt auch einem ergänzenden Schutzzertifikat ein Schutzbereich zu. Dieser bestimmt sich anhand des Erzeugnisbegriffs, der sich seinerseits am Heilmittelrecht orientiert. Der Schutzbereich des Zertifikats umfasst den Wirkstoff auch in einer anderen als der im Zertifikat genannten Salzform, sofern diese keine unerwartete zusätzliche oder andere Wirkung zeigt.
Matthias Steinlin
iusNet IP 23.06.2019

Schutzbereich eines ergänzenden Schutzzertifikats

Rechtsprechung
Patentrecht

O2017_023 v. 3. Mai 2019

Wie einem Patent, kommt auch einem ergänzenden Schutzzertifikat ein Schutzbereich zu. Dieser bestimmt sich anhand des Erzeugnisbegriffs, der sich seinerseits am Heilmittelrecht orientiert. Der Schutzbereich des Zertifikats umfasst den Wirkstoff auch in einer anderen als der im Zertifikat genannten Salzform, sofern diese keine unerwartete zusätzliche oder andere Wirkung zeigt. 
iusNet IP 23.06.2019