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Heilmittelrecht

Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu, der sich zudem anhand des Erzeugnisbegriffs bestimmt

Kommentierung
Patentrecht
Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu. Dieser bestimmt sich anhand des Erzeugnisbegriffs. Der Schutzbereich umfasst den geschützten Wirkstoff auch in einer anderen als der im Zertifikat genannten Salzform.
Matthias Steinlin
iusNet IP 23.06.2019

Schutzbereich eines ergänzenden Schutzzertifikats

Rechtsprechung
Patentrecht

O2017_023 v. 3. Mai 2019

Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu. Dieser bestimmt sich anhand des Erzeugnisbegriffs. Der Schutzbereich umfasst den geschützten Wirkstoff auch in einer anderen als der im Zertifikat genannten Salzform.
iusNet IP 23.06.2019