Die strafrechtliche Beurteilung von Urheberrechtsverletzungen durch Werke zweiter Hand setzt Gutachten voraus Rechtsprechung Urheberrecht 470 19 218 Kantonsgericht BL Die strafrechtliche Beurteilung von Urheberrechtsverletzungen durch Werke zweiter Hand setzt Gutachten voraus 470 19 218 v. 26.11.2020 Bei der Prüfung von Strafanträgen wegen Urheberrechtsverletzungen mit Bezug auf Werke zweiter Hand sind Gutachten von Sachverständigen entscheidrelevant. iusNet IP 16.04.2021 Weiterlesen über Die strafrechtliche Beurteilung von Urheberrechtsverletzungen durch Werke zweiter Hand setzt Gutachten voraus