Das international registrierte Zeichen "ONE&ONLY (fig.)" ist nicht eintragungsfähig, weil es von gemeinfreien Elementen geprägt ist. Angesichts des stark anpreisenden und somit auch beschreibenden Wortelements "ONE&ONLY" müsste die grafische Ausgestaltung den Gesamteindruck besonders stark beeinflussen, was vorliegend nicht zutrifft.
Urteil des EuGH vom 5. März 2015, Rechtssache C-463/12, Copydan Båndkopi gegen Nokia Danmark A/S
Der EuGH erhielt im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens erneut Gelegenheit, seine – mit dem Padawan-Entscheid eingeleitete – Rechtsprechung zu den unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für mitgliedstaatliche Privatkopievergütungen zu verfeinern. Angeschnitten wurde dabei auch deren Verhältnis zu technischen Schutzmassnahmen und zu Vergütungen, die von den Privaten für an sich freigestellte Nutzungen auf individualvertraglicher Grundlage gezahlt werden.