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Geografische Kollektivmarken

Ein schraffiertes Muster von Prada ist nur für einen Teil der Produkte schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

R 827/2023-2

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

EUIPO R 827/2023-2 v. 19.12.2023

Die beantragten schraffierten Muster bzw. Dreieckformen erweisen sich mit Bezug auf die (noch) streitigen Waren und/oder Dienstleistungen als ohne jede Unterscheidungskraft: Für die Waren fehlt die nötige Unabhängigkeit vom Erscheinungsbild, und hinsichtlich der Dienstleistungen erscheint das Zeichen lediglich als dekoratives Element. Gesamthaft betrachtet fehlt eine relevante Differenzierung im Vergleich zum Branchenüblichen.
iusNet IP 27.02.2024

Deutsche geografische Kollektivmarken schützen auch gegen den missbräuchlichen Einsatz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen

Rechtsprechung
Markenrecht
Der BGH hat mit der Vorinstanz argumentiert, die beklagte Partei habe die geografische Kollektivmarke der Klägerin zum eigenen Vorteil missbraucht. Dieser Verstoss gegen die guten Sitten überwiege gegenüber dem Grundsatz, dass der Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen durch den Schutz von geografischen Kollektivmarken nicht beeinträchtigt wird. Als Rechtsgrundlage diente dabei § 100 Abs. 1 Satz 1 MarkenG.
iusNet IP 14.12.2021