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Genehmigungsfiktion

SUISA setzt sich gegen Radio A (Klage und Widerklage) im Wesentlichen durch

Rechtsprechung
Urheberrecht
Die Klage der Radio A.___ AG auf Senderechte etc. gegen die SUISA wird definitiv abgewiesen, weil die Klägerin diese Rechte infolge Kündigung des Lizenzvertrags verloren hatte. Demgegenüber wird die widerklageweise Geltendmachung von Geldforderungen der SUISA teilweise bestätigt: Mangels Angaben pro 2015 durfte die SUISA Schätzungen vornehmen, die schliesslich fiktiv als genehmigt galten. Für 2014 und 2016 waren jedoch Angaben erfolgt, was diesbezüglich zur Rückweisung an die Vorinstanz führt.
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