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Geheimnisschutz

Die Stufenklage

Fachbeitrag
Immaterialgüterrechtliches Prozess- und Zwangsvollstreckungsrecht
Ungewissheit ist im Zivilprozess ein häufiger und unangenehmer Begleiter. Mit einer Stufenklage können bestimmte Informationsdefizite aber behoben werden, so dass eine in der Höhe zunächst unbekannte Forderung schliesslich doch beziffert werden kann. Der vorliegende Beitrag befasst sich damit, unter welchen Voraussetzungen eine solche Klage angehoben werden kann, welche prozessualen Besonderheiten dies mit sich bringt und ob dabei Geheimhaltungsinteressen der Gegenpartei berücksichtigt werden müssen.
sic! 01/2017