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Gebrauchsnachweis

PROSEGUR - Anwendungsbereich des Patent-, Muster- und Markenschutz-Abkommens CH/D sowie Frage des ernsthaften Gebrauchs

Kommentierung
Markenrecht
Im Anwendungsbereich des Übereinkommens zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz vom 13. April 1892 ist die Berufung auf den Gebrauch einer Unionsmarke in Deutschland zulässig. Der Entscheid befasst sich zudem mit dem Thema des ernsthaften Gebrauchs. Im Rahmen der Zurückweisung an die Vorinstanz wird zu prüfen sein, ob der für Dienstleistungen der Klasse 39 glaubhaft gemachte Gebrauch auch für Produkte der Klasse 9 und Dienstleistungen der Klasse 42 besteht und ob die Dienstleistungen der Klasse 39 lediglich eine Unterkategorie der Klasse 42 darstellen.
Brigitte Bieler
iusNet IP 27.02.2022

Bundesverwaltungsgericht verwehrt eine nachträgliche Beschwerdebegründung und lässt sich auch von einem Affidavit ohne zusätzlich taugliche Gebrauchsbelege nicht überzeugen

Kommentierung
Markenrecht
Wer gegen einen Widerspruchsentscheid Beschwerde einreicht und es dabei unterlässt, die Beschwerde materiell zu begründen, riskiert selbst im Falle eines «rechtzeitigen», ausdrücklichen Vorbehalts der Nachreichung der Begründung und trotz Gewährung einer Nachfrist seitens des Gerichts (keine Heilung des Mangels) das Nichteintreten auf die Beschwerde.
Fabio Versolatto
iusNet IP 30.08.2021

Die internationale Widerspruchsmarke «PROSEGUR» setzt sich gegen Nichtgebrauchseinreden teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
«PROSEGUR» erweist sich bei Prüfung von Nichtgebrauchseinreden z.T. als ernsthaft gebraucht, was insoweit Gutheissung von zwei Beschwerden der Widersprechenden gegen Entscheide des IGE bedeutet. Dabei ging es auch um die Anwendbarkeit des Übereinkommens zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz vom 13. April 1892.
iusNet IP 23.08.2021

Die Einrede des Nichtgebrauchs der Widerspruchsmarke «E*trade (fig.)» gegenüber «e trader (fig.)» setzt sich (u.a) wegen Nichteintretens auf die Beschwerde der Widersprechenden definitiv durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Nichteintreten auf die Beschwerde zum Thema Nichtgebrauch aus dem Grunde, dass die Beschwerde selber ungenügend begründet war. Dabei sind insbes. die im Rahmen eines obiter dictum gelieferten grundsätzlichen Hinweise zum relevanten inländischen Markengebrauch im Zusammenhang mit dem Internet von Interesse.
iusNet IP 23.08.2021