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Freihaltebedürftigkeit

Markeneintragung für „WingTsun“

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Bezeichung „Wing Tsun“ trifft auf eine spezifische Kampfsportart zu. Da das die relevanten Verkehrskreise (primär das allgemeine Publikum) diesen Begriff jedoch gar nicht kennt, kann er auch nicht als lediglich beschreibenden Charakters qualifiziert werden. Indessen haben die Mitanbieter der betreffenden Kurse ein legitimes Interesse daran, den Begriff „Wing Tsun“ für ihr eigenes Angebot verwenden zu können. Entsprechend ist die Freihaltebedürftigkeit für dieses Zeichen gegeben.
iusNet IGR 23.08.2018