Einerseits ist das Zeichen „WingTsun“ für das allgemeine Publikum nicht verständlich; deshalb kann es auch keinen nur beschreibenden Charakter aufweisen. Anderseits besteht seitens der Mitanbieter dieser Kampfsportart ein legitimer Bedarf, denselben Begriff für ihr eigenes Angebot zu verwenden; mithin ist eine Freihaltebedürftigkeit gegeben.