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Erfinderqualität

Künstliche Intelligenz (KI) kann nicht als Erfinder gelten

Rechtsprechung
Patentrecht

11 W (pat) 5/21 v. 11.11.2021

KI kann gemäss deutscher Gesetzgebung nicht Erfinder oder Miterfinder sein; denn bei der verlangten Namensnennung geht es um das Recht auf Anerkennung der Erfinderqualität. Indessen erfolgt eine Rückweisung mit dem Hinweis, das DPMA hätte auf gewisse im Anmeldeformular genannte Angaben zur Erfinderbenennung eingehen müssen; denn die Voraussetzungen gemäss Formular zur Erfinderbenennung seien in der PatV nicht abschliessend geregelt.
iusNet IP 30.05.2022