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Ausgleichsansprüche

Ausgleichsansprüche nach Art. 42 Abs. 2 OR wegen Urheberrechtsverletzungen müssen konkret begründet und belegt werden

Rechtsprechung
Urheberrecht
Eine pauschale Berufung auf Preisempfehlungen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive mit der Behauptung, diese entsprächen den Marktpreisen, geht im Rahmen der Schadensbemessung nach Art. 42 Abs. 2 OR bei Urheberrechtsverletzungen fehl. Der Anspruch, der Tarif «Bildrechte» von Pro Litteris sei zu berücksichtigen, wurde aus prozessualrechtlichen Gründen nicht behandelt.
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