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Anspruch von Nutzungsberechtigten auf Markeneintragung

Voraussetzungen des Markeneintrags für Nutzungsberechtigte gemäss Art. 4 MSchG

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht
Kann eine Person, die als Nutzungsberechtigte im Sinne von Art. 4 MSchG einen Markeneintrag geltend macht, sich nicht auf einen nachweislichen Vertrag berufen, mit welchem der Inhaber einer Marke seine Zustimmung zur Eintragung auf den Namen eines Agenten, Vertreters oder anders zum Gebrauch einer Marke Ermächtigten erteilt hat, so geniesst dieser Markeneintrag keinen Schutz. Dabei genügt die Annahme der Vorinstanz nicht, es lägen Indizien für einen (nicht unterzeichneten) Kooperationsvertrag vor, um die Voraussetzungen eines Vertrags nach Art. 4 MSchG zu erfüllen. Ist der Schutz als Marke des Nutzungsberechtigten nach Art. 4 MSchG zu verneinen, erweist sich die durch den Inhaber des Rechts eingetragene Marke als rechtens und kann dagegen auch nicht mittels Lauterkeits- oder Namensrecht opponiert werden.
iusNet IGR 26.06.2018