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absolute Ausschlussgründe

Der Europäische Gerichtshof anerkennt die Markenqualität der Farbe auf den Schuhsolen von Louboutin

Rechtsprechung
Markenrecht
Der Europäische Gerichtshof hatte sich mittels Vorabentscheid mit einem Gesuch um die Beurteilung von Art. 3 Abs. 3 lit. e Ziff. iii der Richtlinie 2008/95/CE des Europäischen Parlaments zu befassen, welcher bestimmt, dass ein Zeichen, das ausschliesslich aus einer Form besteht, die einem Produkt einen wesentlichen Wert verleiht, nicht als Marke eingetragen werden kann. Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Markeneintragung bezüglich der Schuhsohlen von Louboutin sich auf die rote Farbe bezieht und nicht auf die Form der Sohlen. Die Eintragung ist daher zulässig.
iusNet IGR 26.06.2018