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«Constructor» wirkt (nur) für Produkte im Zusammenhang mit eigentlichen Konstruktionstätigkeiten beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht

«Constructor» wirkt (nur) für Produkte im Zusammenhang mit eigentlichen Konstruktionstätigkeiten beschreibend

Das Gericht bestätigt, dass dem Zeichen die nötige Unterscheidungskraft fehlt für den Bereich der beanspruchten Produkte, welche mit dem Wortsinn von Konstruieren zusammenhängen (insbes. Bereich der Software-Entwicklung). Demgegenüber wird die Beschwerde gutgeheissen, soweit «Constructor» mit Blick auf die fraglichen Produkte keinen beschriebenen Sinngehalt entfaltet.
iusnet IP 31.10.2024

«ZARA (fig.)» setzt sich gegen «zämä (fig.)» für Bekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«ZARA (fig.)» setzt sich gegen «zämä (fig.)» für Bekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen nicht durch

Entgegen dem IGE besteht keine Verwechslungsgefahr für Bekleidung, Schuhwaren und Kopfbedeckungen. Dabei steht im Vordergrund, dass (auch) die französisch- oder italienisch-sprachigen Kreise im Wortklang einen Unterschied zwischen «ä» und «a» erkennen sowie dass «Zara» (auch) in diesen Kreisen als Fantasiebezeichnung wirkt, während «zämä» als deutsch-schweizerischer Ausdruck verstanden wird.
iusnet IP 31.10.2024

«MADE WITH RUBY COCOA BEANS (fig.)» geniesst die nötige Unterscheidungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht

«MADE WITH RUBY COCOA BEANS (fig.)» geniesst die nötige Unterscheidungskraft

Entgegen der Vorinstanz bescheinigt das Gericht dem Zeichen eine ausreichende Unterscheidungskraft. Zwar wirken die Wort-Elemente zwingend und die grafische Gestaltung (symbolisierte aufgeschnittene) Kakaobohne grundsätzlich beschreibend. Jedoch besteht das Bild-Element aus einer comicartig stilisierten Zeichnung mit entsprechendem Wiedererkennungswert.
iusnet IP 31.10.2024

«MAX» wirkt für die betroffenen Produkte (Computersoftware für die Software-Entwicklung) beschreibend sowie anpreisend

Rechtsprechung
Markenrecht

«MAX» wirkt für die betroffenen Produkte (Computersoftware für die Software-Entwicklung) beschreibend sowie anpreisend

Das Gericht bestätigt, dass dem fraglichen Zeichen die nötige Unterscheidungskraft fehlt. Es wirkt direkt beschreibend als Hinweis auf die Produkte (Computersoftware für Softwareentwicklung) im Sinne eines Maximalwertes oder einer Maximalgrösse und gleichzeitig anpreisend im Sinne eines höchstmöglichen und damit besten Wertes einer beliebigen Messung.
iusnet IP 31.10.2024

«SAMTHUS» ist für die fraglichen Produkte (Waren, die auch aus Samt herstellbar sind) nicht unterscheidungskräftig

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Markenrecht

«SAMTHUS» ist für die fraglichen Produkte (Waren, die auch aus Samt herstellbar sind) nicht unterscheidungskräftig

Das BGer bestätigt die Auffassung des BVGer, wonach «SAMTHUS» durch die massgebenden Verkehrskreise ohne weiteres als beschreibend, nämlich als Hinweis auf ein Fachgeschäft für Samtprodukte verstanden wird. Somit fehlt vorliegend die nötige Unterscheidungskraft, weil die streitigen Waren sich ganz oder teilweise aus Samt herstellen lassen.
iusnet IP 31.10.2024

Das Zeichen «FOOTWARE» wirkt mit Blick auf die betroffenen IT-Produkte beschreibend

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Markenrecht

Das Zeichen «FOOTWARE» wirkt mit Blick auf die betroffenen IT-Produkte beschreibend

Für die englisch-sprachigen Verkehrskreise wirkt das fragliche Zeichen von Nike beschreibend, weil es als Hinweis auf eine Vernetzung zwischen Schuhen und Smartphones verstanden wird. Damit war der Antrag auf Nichtigerklärung durch Puma gerechtfertigt.
Iusnet IP 29.08.2024

Rückweisung eines Urteils betreffend Verletzung der Rechte an der Volkswagen-Formmarke «Bulli» (VW Bus T1)

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Markenrecht

Rückweisung eines Urteils betreffend Verletzung der Rechte an der Volkswagen-Formmarke «Bulli» (VW Bus T1)

Der BGH erkennt ohne weiteres auf eine Rückweisung des Falles an die Vorinstanz, weil diese keine relevanten Gründe für einen rechtserhaltenden Zeichengebrauch genannt habe. Das Urtel interessiert jedoch insoweit, als es eingehende Ausführungen im grundsätzlichen Bereich enthält.
Iusnet IP 29.08.2024

«Burger King» setzt sich gegen «Burek BK King (fig.)» für die streitigen Produkte durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«Burger King» setzt sich gegen «Burek BK King (fig.)» für die streitigen Produkte durch

Das Gericht bestätigt das Vorliegen einer (mittelbaren) Verwechslungsgefahr für die streitigen Produkte der Gastronomiebranche. Die Produkte sind identisch oder stark ähnlich und zwischen den Zeichen bestehen Ähnlichkeiten in Wortklang und Schriftbild. Gleichzeitig ist der Widerspruchsmarke eine grosse Bekanntheit und damit ein weiter Schutzumfang zuzusprechen.
Iusnet IP 29.08.2024

«TRAUMAGEL» setzt sich gegen «TRAUMEEL» teilweise durch

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Markenrecht

«TRAUMAGEL» setzt sich gegen «TRAUMEEL» teilweise durch

Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr insoweit, als die in Verbindung mit Gel stehenden Wundheilungs- und der Blutungsstoppung dienenden Produkte der Widerspruchsmarke beschreibend wirken und damit zum Gemeingut zählen. Für die weiteren Produkte ist die ältere Marke jedoch kennzeichnungskräftig, was für eine Verwechslungsgefahr spricht.
Iusnet IP 29.08.2024

«ALPSTEIN» ist für die betroffenen Milchprodukte als Herkunftsangabe Teil des Gemeinguts

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Markenrecht

«ALPSTEIN» ist für die betroffenen Milchprodukte als Herkunftsangabe Teil des Gemeinguts

Das Gericht bestägt den Gemeingut-Charakter des fraglichen Zeichens: Es wirkt als Herkunftsangabe für die beanspruchten Milchprodukte mit Bezug auf den Alpstein als den massgebenden Verkehrskreisen zumindest der Deutschschweiz bekanntes Gebiet, in welchem u.a. Alpwirtschaft betrieben wird.
Iusnet IP 29.08.2024

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