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Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Mit Bezug auf Ingwer-Liköre stellt «Summerer» (u.a.) im Vergleich zum bereits bekannten «Ingwerer» eine Rufausbeutung nach UWG dar
Mit Bezug auf Ingwer-Likör liegt in der Bezeichnung «Summerer» eine Rufausbeutung im Verhältnis (u.a.) zum bereits bekannten Produkt unter der Bezeichnung «Ingwerer» vor (Art. 3 Abs. 1 Bst. e UWG). Dies unabhängig davon, dass das «Ingwerer» vertreibende Unternehmen dieses Zeichen auch als Marke eintragen liess.
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Täuschungen durch Herkunftsangaben oder nach UWG können sich bei Prospekten nur aus deren Gesamtwirkung (und nicht nur in Details) ergeben
«VALS» in einem Prospekt für in der Schweiz vertriebene französische Keramikplatten wirkt nur als irreführende Herkunftsangabe nach MSchG, wenn der Gesamteindruck des Prospekts als Hinweis auf Produkte aus Vals wirkt oder als Irreführung nach UWG, wenn der Gesamteindruck des Prospekts bezüglich Eigenschaften der Produkte oder durch unzulässige Anlehnungen an Konkurrenzprodukte irreführend wirkt.
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
«atrimos immobilien gmbh» ist im Verhältnis zu «altrimo ag» sowohl firmen- als auch lauterkeitsrechtlich zulässig
Die Klage der « altrimo ag» gegen die «atrimos immobilien gmbH» wird abgewiesen. Zwar bestehen gewisse Überschneidungen der betroffenen Geschäftsfelder. Indessen liegen auf beiden Seiten kennzeichungsstarke Fantasieelemente vor, weshalb firmenrechtlich keine Verwechslungsgefahr besteht. Auch die tatsächlich verwendeten Logos sprachen nicht für einen (lauterkeitsrechtlichen) Verstoss.
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Die Wort-/Bildmarke Nr. 674761 der Firma «Bachmann Rechtsanwälte AG» schafft im Verhältnis zur Wortmarke «Pachmann» der Firma «Pachmann Rechtsanwälte AG» keine Verwechslungsgefahr
Die «Pachmann Rechtsanswälte AG» opponierte gegenüber der «Bachmann Rechtanwälte AG» gegen deren Verwendung des Namens «Bachmann» mit firmenrechtlichen, markenrechtlichen und lauterkeitsrechtlichen Argumenten. Das Bundesgericht widerlegte dieselben, u.a. weil «Bachmann» ein Familienname sei und weil vorliegend eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen sei.
Markenrecht
Urheberrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.
Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist wegen Verwechslungsgefahr mit Marken des WWF für die beanspruchten Produkte als nichtig zu qualifizieren. Ebenfalls wegen Verwechslungsgefahr hat die Beklagte auch die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der durch die Beklagte benutzten Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht
Voraussetzungen des Markeneintrags für Nutzungsberechtigte gemäss Art. 4 MSchG
Art. 4 MSchG setzt für das Recht des Nutzungsberechtigten auf Markeneintrag einen nachweisbaren Vertrag voraus, der zwischen dem wirklichen und dem angemassten Inhaber der Marke bestanden hat und noch besteht und der die Wahrung der geschäftlichen Interessen des Geschäftsherrn sowie eine Ermächtigung zum Gebrauch der fremden Marke zum Inhalt hat.
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
«OTTO’S» setzt sich gegen die Markt-Ausdehnungspläne der «OTTO»-Gruppe teilweise durch
Grundsätzlich kann sich die deutsche OTTO-Gruppe auf die zeitliche Priorität ihrer Zeichen berufen. Indessen hat sie sich im Verhältnis zur Otto’s AG eine missbräuchlich verzögerte Berufung auf eine Rechtsverletzung vorwerfen zu lassen, da sie den Gebrauch des jüngeren Zeichens nicht nur geduldet, sondern ausdrücklich darauf verzichtet hat, ihre prioritären Markenrechte geltend zu machen.
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