Die beanspruchten Produkte sind zwar teilweise identisch, unterscheiden sich jedoch z.T. wiederum ausreichend, was zur teilweisen Gutheissung bezüglich «eva intima» führt. Die Beschwerde bezüglich «eva intima (fig.) wird vollumfänglich gutgeheissen, obschon das figürlichen Element im jüngeren Zeichen keine dominante Wirkung entfalte.