Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist wegen Verwechslungsgefahr mit Marken des WWF für die beanspruchten Produkte als nichtig zu qualifizieren. Ebenfalls wegen Verwechslungsgefahr hat die Beklagte auch die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der durch die Beklagte benutzten Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.