Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes – Revision URG
Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes – Revision URG
Gesetzgebung
Urheberrecht
Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes – Revision URG
Wesentliche Neuerungen im Urheberrecht, die am 1. April 2020 in Kraft getreten sind
Zusammenstellung (nicht abschliessend) in der Reihenfolge der betroffenen Gesetzesbestimmungen (teilweise mit wörtlichen Auszügen aus der Botschaft des Bundesrats vom 22. November 2017 zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes sowie zur Genehmigung zweier Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und zu deren Umsetzung [BBl 2018 591]
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Art. 2 Abs. 3bis (neu) i.V.m. Art. 29 Abs. 2 Bst. abis (neu): Schutz von Fotografien ohne individuellen Charakter
Fotografien ohne individuellen Charakter waren bis heute urheberrechtlich nicht geschützt, so bedeutend sie auch sein mochten. Neu werden sämtliche Arten Fotografien urheberrechtlich geschützt (zum Schutzumfang siehe unten). Ohne Bedeutung sind dabei die die Qualifikation der Fotografierenden (Professionelle oder Laien) oder die Qualität ihrer Produkte (alltägliche Familien- und Urlaubsfotos etc.). Der Schutz erstreckt sich auch auf durch Infrarot oder Röntgenstrahlen produzierte Bilder, Mikro- und Makrokopien, Abzüge von Negativfilmen sowie Einzelbilder aus visuellen und...
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