Neuerungen im Markenrecht per 1. Januar 2019
Neuerungen im Markenrecht per 1. Januar 2019
Gesetzgebung
Markenrecht
Neuerungen im Markenrecht per 1. Januar 2019
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 werden die IGE-Richtlinien in Markensachen modernisiert. Dabei geht es primär um Ergänzungen und Aktualisierung der IGE-Praxis unter Berücksichtigung der Rechtsprechung seit der letzten Revision (1.1.2017) sowie teilweise um Praxisänderungen z.B. bezüglich Fristen im Widerspruchs- und Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs der Marke sowie Prüfungskriterien KP3 des EUIPO-Konvergenzprogramms.
Bezüglich der rechtlichen Auswirkungen sowie wichtiger Hinweise stehen dabei folgende Elemente im Vordergrund (Auszug aus Publikationen des IGE, teilweise mit wörtlichem Zitat)
Zum Thema der Fristen:
- Fristen für Stellungnahmen zu den Schriftsätzen der Gegenpartei im Widerspruchs- und Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs (vgl. Teil 1 Ziff. 5.5.1.2 der Richtlinien): Das IGE setzt zwecks Beschleunigung der Verfahren i.d.R. folgende Fristen:
- grundsätzlich eine nur einmonatige Frist;
- betreffend Antwort auf eine vorläufige Schutzverweigerung für eine internationale Registrierung aus relativen Schutzverweigerungen (Widerspruchsverfahren): Frist von drei Monaten;
- betreffend Nennung eines schweizerischen
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