Regeln 117 und 118 der Ausführungsverordnung zum Europäischen Patentabkommen
Das Europäische Patentamt kann seit 1. Januar 2021 Vernehmungen von Beteiligten, sowie Zeugen- oder Sachverständigenaussagen mittels Videokonferenzen durchführen.
Zustimmungsgesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig
Das Zustimmungsesetz zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG), das Hoheitsrechte auf das Einheitliche Patentgericht übertragen soll, ist nichtig. Die Ratifizierung des Übereinkommens ist damit vorerst gestoppt.