Rechtsprechung Mangels Substantiierung von unbekannter Urheberschaft oder Rechteabtretungen fehlt eine Aktivlegitimation aus URG Mangels Substantiierung von unbekannter Urheberschaft oder Rechteabtretungen fehlt eine Aktivlegitimation aus URG Ausgleichsansprüche nach Art. 42 Abs. 2 OR wegen Urheberrechtsverletzungen müssen konkret begründet und belegt werden Ausgleichsansprüche nach Art. 42 Abs. 2 OR wegen Urheberrechtsverletzungen müssen konkret begründet und belegt werden Geldansprüche wegen des Urheberrechtsverletzung betr. «Feuerringe» werden (nur) beschränkt bestätigt Geldansprüche wegen des Urheberrechtsverletzung betr. «Feuerringe» werden (nur) beschränkt bestätigt
Mangels Substantiierung von unbekannter Urheberschaft oder Rechteabtretungen fehlt eine Aktivlegitimation aus URG Mangels Substantiierung von unbekannter Urheberschaft oder Rechteabtretungen fehlt eine Aktivlegitimation aus URG
Ausgleichsansprüche nach Art. 42 Abs. 2 OR wegen Urheberrechtsverletzungen müssen konkret begründet und belegt werden Ausgleichsansprüche nach Art. 42 Abs. 2 OR wegen Urheberrechtsverletzungen müssen konkret begründet und belegt werden
Geldansprüche wegen des Urheberrechtsverletzung betr. «Feuerringe» werden (nur) beschränkt bestätigt Geldansprüche wegen des Urheberrechtsverletzung betr. «Feuerringe» werden (nur) beschränkt bestätigt