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Die Berücksichtigung sogenannt technischer Merkmale im sogenannt nicht technischen Immaterialgüterrecht

Fachbeitrag

Die Berücksichtigung sogenannt technischer Merkmale im sogenannt nicht technischen Immaterialgüterrecht

Auch dieses Jahr lud INGRES in die ­Kartause Ittingen zum traditionellen und wie immer gut besuchten ­«It­tinger Workshop zum Kenn­zeichenrecht», und auch dieses Jahr lag die organisato­rische Verantwortung beim Geschäftsführer Christoph Gasser, während das Konzept vom Präsidenten Michael Ritscher stammte, der auch durch den zweitägigen Workshop führte und das Thema wiederum sowohl aus der Sicht des schweizerischen als auch jener des deutschen und des Unionsrechts beleuchtete.
sic! 1/2020

Der Sampling-Entscheid des Europäischen Gerichtshofs: Wie gewonnen, so zerronnen

Fachbeitrag

Der Sampling-Entscheid des Europäischen Gerichtshofs: Wie gewonnen, so zerronnen

Der Europäische Gerichtshof hat ­entschieden, dass für die Verwendung von auch nur sehr kurzen Samples grundsätzlich die Zustimmung des Produzenten vorliegen muss. Ausnahmen existieren in zwei Fällen: (i.) Das Sample wird verändert und so in die neue Aufnahme eingebaut, dass es beim Hören nicht mehr erkennbar ist, oder (ii.) der Produzent bzw. Schöpfer der neuen Aufnahme tritt mit Verwendung des Samples als Zitat in eine «geistige Auseinandersetzung» mit dem ursprünglichen Musikstück.
sic! 12/2019

Filesharing über Familienanschlüsse: Keine Haftungsbefreiung für Familienmitglieder

Fachbeitrag

Filesharing über Familienanschlüsse: Keine Haftungsbefreiung für Familienmitglieder

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte sich im vor­liegenden Urteil mit der Haftung für Schutzrechtsverletzungen auseinanderzusetzen, welche über einen Internetanschluss begangen wurden, den mehrere Familienmitglieder nutzen. Die Anschlussinhaber berufen sich in solchen Fällen zuweilen auf das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie, um präzisen Auskunftspflichten zu entgehen. Dem steht die europarechtlich vorgegebene effektive Durchsetzung von Ansprüchen der Rechteinhaber entgegen, welche auf eine Identifikation des eigentlichen Täters angewiesen sind.
sic! 9/2019

Patentability of plants after T 1063/18: «Now we have the Salad»

Fachbeitrag

Patentability of plants after T 1063/18: «Now we have the Salad»

While Art. 53(b) European Patent Convention (EPC) clearly excludes essentially biological processes for the production of plants and animals from patentability, it is currently a highly controversial issue whether plants which are obtained by such a process are also excluded from patentability. The Enlarged Board of Appeal held in the well-known “Tomato I” (G 1/08) and “Broccoli I” (G 2/07) decisions that genetically modified plants are indeed patentable under the EPC. In the subsequent decisions “Tomato II” (G 2/12) and “Broccoli II” (G 2/13), the Enlarged Board of Appeal affirmed that plants obtained by an essentially biological process are also patentable, even if the claim is formulated as a product-by-process claim. However, this interpretation of the EPC was regarded as not being in line with the EU Biotechnology Directive 98/44/EC of July 1998, as well as a European Commission Notice, which contradict the Enlarged Board of Appeal’s “Tomato II” and “Broccoli II” decisions. Triggered by the initiative of the former President of the European Patent Office, the Administrative Council amended the EPC Implementing Regu­lations in June 2017 with the aim to explicitly exclude plants or animals obtained by an essentially biological process from patentability. In the present case, the applicant of a European patent application directed to a pepper plant obtained by an essentially biological process appealed the decision of the Examining Division to reject the application based on the newly implemented Rule 28(2) EPC, which excludes the claimed subject-matter from patentability. The Board of Appeal granted the appeal and set aside the first instance decision, because the newly implemented Rule 28(2) EPC is in strict conflict with Art. 53(b) EPC and its cor­responding interpretation provided by the Enlarged Board of Appeal in “Tomato II” and “Broccoli II”. The Board in its role as a judiciary body sided with the EPC and Enlarged Board of Appeal jurisdiction and disregarded the European Commission, national governments and the EPO’s President and Administrative Council. The decision has triggered a heated debate. President Campinos referred T 1063/18 to the Enlarged Board of Appeal (pending Referral G 3/19) and the EPO announced a stay of all proceedings relating to plants obtained by an essentially biological process.
sic! 7-8/2019

EuGH: Fotografie auf Website verletzt Recht der öffentlichen Wiedergabe

Fachbeitrag

EuGH: Fotografie auf Website verletzt Recht der öffentlichen Wiedergabe

Das Einstellen einer Fotografie auf einer Website ist eine öffentliche Wiedergabe und setzt deshalb die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers voraus. Dies selbst dann, wenn die Fotografie zuvor mit dessen Zustimmung und ohne Downloadschutz auf einer anderen Website zugänglich gemacht worden ist. Eine Selbstverständlichkeit – sollte man meinen. Die Art und Weise, wie der EuGH den Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe in jüngerer Vergangenheit umrissen hatte, hat den BGH aber bewogen, diesen Sachverhalt den Richtern in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorzulegen. Nach einer gerafften Darstellung der bisherigen EuGH-Rechtsprechung zur öffentlichen Wiedergabe (I.) folgt eine Zusammenfassung des Sachverhalts und der wichtigsten Aussagen des hier vorgestellten «Renckhoff»-Urteils (II.). Abschliessend wird aufgezeigt, wie der Fall nach schweizerischem Recht zu entscheiden wäre (III.).
sic! 7-8/2019

Alles Käse oder was? Der Heks’nkaas-Entscheid des EuGH

Fachbeitrag

Alles Käse oder was? Der Heks’nkaas-Entscheid des EuGH

Der Geschmack von Käse geniesst keinen Urheberrechtsschutz. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem «Heks’nkaas»-Entscheid vom 13. November 2018 (C-310/171) entschieden. Die auf den ersten Blick banal anmutende Frage – kann der Geschmack eines Lebensmittels ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein, steht es auf einer Stufe mit ­Mozarts 40. Sinfonie oder mit Martin Suters «Small World»? – ist dabei nicht nur für die Lebensmittelindustrie von grosser Bedeutung. Mit dem Entscheid hat der EuGH zugleich wohl auch die Weichen für die Frage nach der Werkqualität und damit Schutzfähigkeit von weiteren Sinneseindrücken – beispielsweise Gerüchen und insbesondere also den Rezepturen von Parfüms – gestellt.
sic! 5/2019

EuGH: Unzulässiger Import von Gabelstaplern mit entfernten Originalmarken

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EuGH: Unzulässiger Import von Gabelstaplern mit entfernten Originalmarken

Der Gerichtshof hat im berichteten Urteil entschieden, dass die Entfernung von Marken an Gabelstaplern, die im Anschluss mit neuen Zeichen des Importeurs ausgestattet und in den EWR eingeführt werden sollen, markenverletzend ist. Der Berichterstatter nimmt ausgehend von den Erwägungen des eher erstaunlichen Entscheids des höchsten europäischen Gerichts eine Auslegeordnung vor, ob Schnittpunkte zum Schweizer Markenrecht ausgemacht werden können, und kommt zum Schluss, dass dem neusten Wurf aus Luxemburg wenig Erbauliches abgewonnen werden kann.
sic! 02/2019

Marktabgrenzung und Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln

Fachbeitrag

Marktabgrenzung und Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln

Im Pharmabereich umfasst ein ­sachlich relevanter Markt regel­mässig alle Arzneimittel, die für eine bestimmte medizinische Behandlung zugelassen sind. Der so definierte Produktmarkt kann zusätzlich Arzneimittel umfassen, deren Zulassung eine solche Behandlung nicht vor­sehen, die aber dennoch zu diesem Zweck eingesetzt werden (sog. ­Off-Label-Anwendung). Wurde die Rechtmässigkeit einer Off-Label-­Anwendung von der zuständigen Heilmittelbehörde geprüft, so ist ihr Prüfergebnis von den Wettbewerbsbehörden zu berücksichtigen und dessen Auswirkung auf die Angebots- und Nachfragestruktur zu ermitteln. Wettbewerbsbeschränkungen in­ Lizenzverträgen sind nur zulässig, wenn sie den Charakter einer ob­jektiv notwendigen Beschränkung ­haben. Der Umstand, dass der Hauptzweck einer Lizenzvereinbarung ohne die Abrede nur schwerer durchführbar oder weniger rentabel wäre, genügt nicht, um eine Beschränkung als objektiv notwendig und die ­Abrede als zulässig rechtfertigen zu können.
sic! 1/2019

Das EU-Markenrecht im Wandel – Gedanken zur 2. Welle der EU-Markenrechtsreform

Fachbeitrag

Das EU-Markenrecht im Wandel – Gedanken zur 2. Welle der EU-Markenrechtsreform

Das EU-Markenrecht befindet sich im Wandel und erfährt momentan die grössten Änderungen seit der  Einführung des Gemeinschaftsmarkensystems im Jahr 1996. Ein am 15. Dezember 2015 vom Europäischen Parlament beschlossenes umfangreiches Reformpaket modernisiert schrittweise sowohl das Unionsmarkensystem als auch die parallel in den Mitgliedstaaten existierenden nationalen Markensysteme – Letztere durch eine entsprechende Richtlinie. Während die Richtlinienumsetzung noch etwas andauert, trat für Unionsmarken zum 1. Oktober 2017 bereits die zweite (und letzte) Welle an Änderungen in Kraft.
sic! 6/2018

EuGH: Zuständigkeit, anwendbares Recht und Zitatrecht in internationalen Designrechtskonflikten

Fachbeitrag

EuGH: Zuständigkeit, anwendbares Recht und Zitatrecht in internationalen Designrechtskonflikten

EuGH-Entscheide zum Designrecht sind rar und wecken nur schon deshalb das Interesse des Fachpublikums. Das gilt umso mehr, wenn darin – wie vorliegend – Rechtsfragen thematisiert werden, die auch für andere Gemeinschaftsschutzrechte von Bedeutung sind. Davon zeugt auch, dass die vom EuGH formulierten Grundsätze zur Bestimmung des anwendbaren Rechts bei der Verletzung von Gemeinschaftsschutzrechten nur rund einen Monat später vom BGH aufgegriffen und hinsichtlich der eurointernationalen Zuständigkeit in einer Unionsmarkensache weiterentwickelt wurden. Im Kern geht es dabei um die – bislang umstrittene – einheitliche Bestimmung des anwendbaren Rechts und des Deliktsgerichtsstands bei der Verletzung von Gemeinschaftsschutzrechten. Die mit den Urteilen einhergehende Rechtsentwicklung kann einerseits als Stärkung des sich aus Gemeinschaftsschutzrechten ergebenden Rechtsschutzes gewertet werden (weil sämtliche Ansprüche nach demselben anwendbaren Recht beurteilt werden), andererseits aber auch als Schwächung (weil der Deliktsgerichtsstand de facto weitgehend abgeschafft wird). Neben diesen internationalprivatrechtlichen Fragestellungen beantwortet der EuGH im hier vorgestellten Urteil auch eine interessante Frage des materiellen Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechts. Er stellt klar, dass das Geschmacksmusterrecht nicht verletzt, wer eine designrechtlich geschützte Ware abbildet, um auf die Kompatibilität seines Angebots mit ebendieser Ware hinzuweisen.
sic! 6/2018

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