iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Verwechslungsgefahr

Das EUG hebt die Abweisung eines Widerspruchs von Armani wegen Fehlens einer Gesamtwürdigung der Verwechslungsgefahr auf

Jurisprudence
Markenrecht
Das EUIPO hatte die Abweisung eines Widerspruchs von Armani gestützt auf das weltweit bekannte Armani-Motiv verfügt, weil das jüngere, im Erscheinungsbild zwar leicht ähnliche Zeichen dennoch ausreichende Unterschiede aufweise. Dieser Entscheid wurde durch das EUG aufgehoben, weil die Vorinstanz keine Gesamtwürdigung der Verwechslungsgefahr vorgenommen habe.
iusnet IP 27.02.2025

«LONGINES»-Marken setzen sich im Nichtigkeitsverfahren gegen «LOSENGS» durch

Jurisprudence
Markenrecht

Obergericht des Kantons Bern HG 24 61 v. 7.11.2024

Entgegen der Würdigung des Falles durch das BVGer im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens (vgl. dazu iusnet IP v. 23. April 2024) wird eine schädliche Verwechslungsgefahr zu Gunsten der «LONGINES»-Marken bejaht, mit der Folge, dass das Zeichen der Beklagten als nichtig erklärt wird.
iusnet IP 27.02.2025

Das «Daumen hoch» Motiv mit Ziegenbock am Handgelenk reichte für das BVGer nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr zur Facebook «Like-Button»-Marke zu begründen.

Éclairages
Markenrecht
Trotz Übereinstimmung im «Daumen hoch» Motiv verneinte das BVGer eine Verwechslungsgefahr zur jüngeren Bildmarke mit Ziegenbock, da diese deutliche Gestaltungsunterschiede zur Wort-/Bild-Widerspruchsmarke «Like-Button» von Facebook aufwies, und sprach dem im Bereich der Digitalkommunikation notorisch bekannten, gebräuchlichen Handzeichen für Zustimmung die betriebliche Herkunftsfunktion ab.
Fabio Versolatto
iusnet IP 19.12.2024

«HAMILTON» setzt sich gegen «HAMILTON» sowie «Hamilton (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Beschwerde gegen den Entscheid des IGE wird mangels schädlicher Produktähnlichkeit gutgeheissen; dies hauptsächlich wegen unterschiedlicher Märkte mit Bezug auf einerseits «Zeitmess-Instrumente» und anderseits spezifisch «Uhren». Die Frage nach der Zeichenähnlichkeit wird angesichts fehlender Produktähnlichkeit offen gelassen.
iusnet IP 19.12.2024

Die typische Flügelfigur von Armani setzt sich gegen «PARUI (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigt das Fehlen einer relevanten Verwechslungsgefahr zwischen zwei Widerspruchsmarken und dem angefochtenen Zeichen. Zwar bestehen Produkte-Identität und es gibt Gemeinsamkeiten bezüglich horizontaler Linien. Die jüngere Marke zeigt aber ein das Gesamtbild prägendes Wortelement, und auch die grafische Darstellung enthält wichtige Unterschiede.
iusnet IP 19.12.2024

«CHERIE» setzt sich gegen «CHERRY.TV» sowie «CHERRYTV (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Beschwerde gegen den Entscheid des IGE wird mangels schädlicher Zeichenähnlichkeit und damit wegen fehlender Verwechlungsgefahr gutgeheissen. Dies primär, weil die Marken sich in ihrem Sinngehalt – chérie als «zärtlich geliebt» im Gegensatz zu «cherry» im Sinne von Kirsche – erheblich unterschieden.
iusnet IP 19.12.2024

«zämä (fig.)» setzt sich gegen «ZARA (fig.)» durch – Zur Rolle des Umlauts bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit

Éclairages
Markenrecht
Zwischen der Widerspruchsmarke ZARA (fig.) und der angefochtenen Marke zämä (fig.) besteht nur eine geringe visuelle Ähnlichkeit. Eine Verwechslungsgefahr liegt aufgrund des unterschiedlichen Gesamteindrucks nicht vor.
Thomas Probst
iusnet IP 31.10.2024

«CAFFETTINO» setzt sich gegen «Cafettone» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-5276/2022 v. 17.9.2024

Die Beschwerde gegen den Entscheid des IGE wird gutgeheissen, weil es die im Entscheid abgewiesenen Produkte der jüngeren Marke zu Unrecht als im Verhältnis zu denjenigen der Widerspruchsmarke verwechslungsgefährdend qualifiziert hatte.
iusnet IP 31.10.2024

«ZARA (fig.)» setzt sich gegen «zämä (fig.)» für Bekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Entgegen dem IGE besteht keine Verwechslungsgefahr für Bekleidung, Schuhwaren und Kopfbedeckungen. Dabei steht im Vordergrund, dass (auch) die französisch- oder italienisch-sprachigen Kreise im Wortklang einen Unterschied zwischen «ä» und «a» erkennen sowie dass «Zara» (auch) in diesen Kreisen als Fantasiebezeichnung wirkt, während «zämä» als deutsch-schweizerischer Ausdruck verstanden wird.
iusnet IP 31.10.2024

Raubkatze gegen Raubkatze – Problematik des Zeichenvergleichs

Éclairages
Markenrecht
Das BVGer bestätigte, dass die Übereinstimmung in der Darstellung und Ausdrucksform der Bildmarken als Raubkatzen eine Verwechslungsgefahr begründet. Das BVGer stellte klar, dass selbst kleinere Abweichungen in der Gestaltung, wie Detailveränderungen, nicht ausreichen, um den Gesamteindruck massgeblich zu beeinflussen, wenn die Marken insgesamt einen ähnlichen Eindruck hinterlassen.
Sebastian Saissi
Iusnet IP 29.08.2024

Pages