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Wenn der Lizenz​geber bezahlt: «Reverse Payment»-Vereinbarungen im Visier des Kartellrechts

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Wenn der Lizenz​geber bezahlt: «Reverse Payment»-Vereinbarungen im Visier des Kartellrechts

Vergleichsvereinbarungen betreffend patentrechtliche Streitigkeiten im Pharmasektor sind in den vergangenen Jahren immer mehr ins Visier des Kartellrechts geraten. Der Beitrag zeigt unter Bezugnahme auf eine neuere Dissertation den Stand der Entwicklungen, öffnet die Perspektive und beleuchtet die Rechtslage in der Schweiz.
sic! 06/2017

Der Verfügungsantrag im Kartellverwaltungsverfahren: Die Schranken der Informationstätigkeit der Wettbewerbsbehörden

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Der Verfügungsantrag im Kartellverwaltungsverfahren: Die Schranken der Informationstätigkeit der Wettbewerbsbehörden

Das Bundesgericht hat in seiner jüngsten Rechtsprechung weitgehende Informationsbefugnisse der Wettbewerbskommission in Bezug auf die Publikation einer kartellrechtlichen Sanktionsverfügung angenommen. Schon vor Abschluss des Kartellverwaltungsverfahrens können den Unternehmen durch das Bekanntwerden des Verfügungsantrags erhebliche Geschäftsnachteile drohen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet unter Berücksichtigung der genannten bundesgerichtlichen Rechtsprechung die diesbezüglichen Schranken der Informationstätigkeit der Wettbewerbsbehörden und plädiert für eine restriktive Verwaltungspraxis.
sic! 06/2017

Formelle und inhaltliche Voraussetzungen von Auskunftsbegehren im Kartellverfahren unter besonderer Berücksichtigung des Begründungserfordernisses

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Formelle und inhaltliche Voraussetzungen von Auskunftsbegehren im Kartellverfahren unter besonderer Berücksichtigung des Begründungserfordernisses

Das Einhalten der prozessrechtlichen Anforderungen ist im Kartellrecht angesichts des strafrechtlichen bzw. strafrechtsähnlichen Charakters von Kartellsanktionen von äusserster Wichtigkeit. Dies gilt insbesondere auch für Auskunftsbegehren, welche im kartellrechtlichen Verwaltungsverfahren eine zentrale Rolle spielen. Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit den formellen und inhaltlichen Anforderungen an Auskunftsbegehren im Kartellverfahren und richtet das Augenmerk insbesondere auf das Begründungserfordernis, welches am Beispiel des Zementkartellfalls erläutert wird.
sic! 04/2017

Staat und Wirtschaft im Wettbewerb

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Staat und Wirtschaft im Wettbewerb

Gerade in sogenannten KMU-Kreisen wird oft beklagt, der Staat mache den kleinen und mittleren Unternehmen unfaire Konkurrenz. Gemeint ist wohl, dass bestimmte staatsnahe oder als solche wahrgenommene Betriebe in neue «Märkte» eindringen. Die bisherigen Akteure fühlen sich dort benachteiligt, weil sie vermuten, diese staatsnahen Betriebe bedienten sich von Mitteln, die den anderen Akteuren nicht offenstehen. Um diesem Problem nachzugehen, wird hier zunächst auf das juristische und ökonomische Verständnis von «Markt» und «Wettbewerb» eingegangen, danach werden die Gründe für diese vermeintliche Expansion der Tätigkeiten staatsnaher Betriebe erklärt. Im dritten Abschnitt werden aus jeweils juristischer und ökonomischer Perspektive die möglichen Elemente dieses «unfairen Wettbewerbs» diskutiert. Ein kurzes Fazit mit moderaten Lösungsansätzen beendet diese Darlegung.
sic! 12/2016

Ein Lob auf die Erheblichkeit

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Ein Lob auf die Erheblichkeit

Die Erheblichkeit ist ein umstrittenes Kriterium bei der Überprüfung der Zulässigkeit von Absprachen gemäss Art. 5 des Kartellgesetzes (KG). Zunächst war ihr Gehalt in der Praxis allgemein und selbst in der Praxis der Wettbewerbskommission (WEKO) umstritten. Dann wurde sie an sich durch einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) im Fall «Gaba» infrage gestellt; doch das gleiche Gericht vollzog – vielleicht – eine Kehrtwende und betonte die Wichtigkeit der Erheblichkeitsprüfung in den Fällen «Baubeschläge» und «Bergsport»1. Was nun? Es wird hier die These vertreten, die Überprüfung der Erheblichkeit sei nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern sie sei sogar eine grosse Stärke des Schweizer Wettbewerbsrechts.
sic! 06/2016

EuGH: Keine Reprografievergütung für Verlage

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EuGH: Keine Reprografievergütung für Verlage

Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens erhielt der EuGH Gelegenheit, die unionsrechtliche Zulässigkeit einer belgischen Regelung zu beurteilen, nach der – neben den Urhebern – auch Verlage an den Erlösen aus der Reprografievergütung beteiligt werden. Der EuGH erachtet eine solche Regelung als mit dem Unionsrecht nicht vereinbar und stellt sich damit gegen die in zahlreichen Mitgliedstaaten gängige Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften. In Deutschland ist diese Verwertungspraxis sodann auf dem Prüfstand im Rahmen eines gegenwärtig beim BGH anhängigen Verfahrens, das ein Autor gegen die Verwertungsgesellschaft VG Wort angestrengt hat1. Die im Rahmen des EuGH-Urteils und des deutschen VG-Wort-Verfahrens aufgeworfenen Rechtsfragen geben Anlass, die Zulässigkeit und Voraussetzungen einer Verlagsbeteiligung in der Schweiz zu beleuchten.
sic! 05/2016

Das neue administrative Löschungsverfahren im Gefüge des Markenprozessrechts

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Das neue administrative Löschungsverfahren im Gefüge des Markenprozessrechts

Der «Löschungsantrag wegen Nichtgebrauchs» (demande de radiation pour défaut d’usage / domanda di cancellazione per mancato uso) wird am 1. Januar 2017 als neues Verwaltungsverfahren in Markensachen in Kraft treten1. Er soll der «Verstopfung» der Markenregister durch Eintragungen entgegenwirken, die am Markt nicht gebraucht werden, aber aus Verspätung, Bequemlichkeit oder um als Reserve zu dienen nicht gelöscht worden sind. In welchem Verhältnis steht das neue Administrativverfahren zu anderen Rechtsbehelfen des Markenrechts, namentlich zum Widerspruchsverfahren und zum Zivilprozess?
sic! 04/2016

BestWater: Der EuGH auf blinder Fahrt in trüben Gewässern

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BestWater: Der EuGH auf blinder Fahrt in trüben Gewässern

Nach dem EuGH ergibt sich die Antwort auf die Vorlagefrage im vorliegenden Verfahren aus der blossen Anwendung der im Svensson-Entscheid begründeten Rechtsprechung zum Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke durch das Setzen von Links. In tatsächlicher Hinsicht bestehen allerdings zentrale Unterschiede. Während im Svensson-Entscheid die urheberrechtliche Bedeutung von «anklickbaren Links» zu beurteilen war, geht es im vorliegenden Verfahren um sog. Framing und Inline Linking, bei welchen fremde Inhalte auf einer Website eingebettet und dem Benutzer der Website ty­pischerweise ohne Anklicken eines Links angezeigt werden. Entgegen der Einschätzung des EuGH ist der vorliegende Entscheid damit nicht eine ­blosse Anwendung, sondern eine massgebliche Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung. Die mit diesem Entscheid geschaffene Rechtslage erscheint dabei als problematisch, weil damit urheberrechtlich geschützte Werke, die auf einer beliebigen Website frei zugänglich sind, auch auf jeder anderen Website zugänglich gemacht werden dürfen. Eine derartige Weiterentwicklung der Rechtslage hätte der EuGH zumindest näher begründen müssen.
sic! 12/2015

Geprüftes Schweizer Patent – ein Wettbewerbsvorteil für die Schweiz?

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Geprüftes Schweizer Patent – ein Wettbewerbsvorteil für die Schweiz?

Die Patentlandschaft in Europa steht vor einer grösseren Änderung. Die Europäische Union (EU) schafft im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit einen einheitlichen Patenttitel und ein einheitliches Patentgericht. Auch das Eidgenös­sische Institut für geistiges Eigentum (IGE) denkt offen über strukturelle Reformen des Schutzes für tech­nische Erfindungen in der Schweiz nach. In diesem Rahmen spielt das IGE mit dem Gedanken der Einführung einer Vollprüfung des Schweizer Patents, die auch Neuheit und erfinderische Tätigkeit beinhaltet, der Etablierung einer Neuheitsschonfrist für Offenbarungen des Erfinders und der Einführung eines Gebrauchsmusters. In diesem Zusammenhang hat das IGE eine Studie durchführen lassen, die diese Fragen unter Berücksichtigung der beteiligten Kreise analysiert4. In diesem Artikel sollen die Ergebnisse der Studie und die möglichen Szenarien kurz diskutiert werden.
sic! 12/2015

Wann wird ein Swiss-type claim direkt verletzt?

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Wann wird ein Swiss-type claim direkt verletzt?

Rund dreissig Jahre nach Einführung von Patentansprüchen in der sogenannten schweizerischen Form bereitet deren Handhabung noch immer erdenkliche Mühe – und zwar nicht in Nebenpunkten, sondern bereits im Grundsätzlichen. Dies betrifft etwa die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arzneimittelhersteller ein Patent auf eine zweite medizinische Indikation eines bekannten Wirkstoffs direkt verletzt, wenn er diesen Wirkstoff mit einer auf die patentfreie Indikation beschränkten Marktzulassung vermarktet (sog. skinny label), das Arznei­mittel aber letztlich (auch) für die geschützte Indikation abgegeben wird. Diese – in der Schweiz gerichtlicher Klärung harrende – Frage nach der direkten Verletzung gewinnt mit der bevorstehenden Einführung des Ärzte- und Apothekerprivilegs an praktischer Bedeutung.
sic! 11/2015

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