iusNet Intellectual Property

Intellectual Property > Stichwortverzeichnis > Rechtserhaltender Gebrauch

rechtserhaltender Gebrauch

Die Marke «S6» setzt sich im Widerspruchsverfahren gegen «ES6» durch

Éclairages
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke als Kurzzeichen und Typenbezeichnung ist ein betrieblicher Herkunftshinweis. Die integrale Übernahme der Widerspruchsmarke in die angegriffene Marke führt hinsichtlich der sich gegenüberstehenden, gleichartigen Waren zur Bejahung einer Verwechslungsgefahr.
Lucas Aebersold
iusNet IP 27.02.2024

«S6» setzt sich gegen «ES6» für den Autobereich durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die vollständige Übernahme von «S6» und der Umstand, dass das «E» als Hinweis auf eine elektronische bzw. elektrische Variante von Automobilen der Audi-Marke verstanden werden kann, führen zu einer mittelbaren Verwechslungsgefahr, soweit es nicht um Fahrräder geht.
iusNet IP 27.02.2024

«Merci (fig.)» setzt sich als Marke für Pflanzen und Früchte aller Art gegen die Widerspruchsmarke «MERCI» für die Waren «cacao, chocolat, sucreries» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die jüngere Marke «Merci (fig.)» bezieht sich ausschliesslich auf Pflanzen und Früchte aller Art. Mit diesem Bezug auf Waren schafft sie im Vergleich zur im Widerspruch geltend gemachten älteren Marke «MERCI», welche die Produkte «cacao, chocolat, sucreries» beansprucht, keine Verwechslungsgefahr, weshalb sie als zulässig qualifiziert wird.
iusNet IP 27.02.2019

Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klassen 16&18)

Jurisprudence
Markenrecht
Die Übernahme des Hauptbestandteils einer Widerspruchsmarke durch eine jüngere Marke führt praxisgemäss zur Bejahung der Verwechslungsgefahr. Dennoch prüft das Gericht auch die allgemein hinsichtlich Verwechslungsgefahr bekannten Kriterien. Vorab wird aber auch die Einrede des Nichtgebrauchs thematisiert.
iusNet IGR 30.09.2018

Teilweise Verwechslungsgefahr betr. die eingetragenen Klassen für die Marken FACEBOOK und StressBook

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht erkennt im Wesentlichen auf eine Ähnlichkeit und damit Verwechselbarkeit der betroffenen Marken in Bezug auf einen Teil der für sie eingetragenen Klassen. Weiter erachtet es den Wortteil „book“ in FACEBOOK nicht als schädlich.
iusNet IGR 19.08.2018